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Eckpunkte der KJM

Altersprüfung in zwei Schritten

Die KJM als zuständige Medienaufsicht hat bei der dritten Sitzung am 24.06.2003 Eckpunkte für Geschlossene Benutzergruppen formuliert, die nach Anhörung der Verbänden bekräftigt wurden. Demnach ist der Zugangsschutz durch zwei Schritte sicherzustellen: erstens durch eine Volljährigkeitsprüfung, die über persönlichen Kontakt erfolgen muss; zweitens durch Authentifizierung beim einzelnen Bestellvorgang, um das Risiko einer Weitergabe von Zugangsdaten an Minderjährige wirksam zu reduzieren.

Identifizierung

Die Volljährigkeitsprüfung über persönlichen Kontakt dient der sicheren und persönlichen Identifikation von natürlichen Personen inklusive Überprüfung ihres Alters. Dabei ist unter "persönlichem Kontakt" verpflichtend ein Vergleich mit amtlichen Ausweisdaten und die Erfassung dieser Daten in einer Datenbank zu verstehen. Neben der Identifizierung durch Post-Bedienste (Post-Ident-Verfahren) kommen auch andere Varianten einer verlässlichen Volljährigkeitsprüfung in Betracht (z.B. an geeigneten Point-of-Sales).

Authentifizierung

Die Authentifizierung dient der Sicherstellung, dass nur identifizierte und altersgeprüfte Personen Zugang zu Geschlossenen Benutzergruppen erhalten. Um die Multiplikation von Zugangsberechtigungen bzw. ihre Weitergabe an unautorisierte Dritte wirksam zu erschweren, sind hier geeignete technische Schutzmaßnahmen (z.B. Einsatz kopiergeschützter Hardware-Komponenten) und persönliche Risiken für autorisierte Benutzer vorzusehen (z.B. integrierte Bezahlfunktionen).

Bewertung vorgelegter Konzepte

Anders als bei "Jugendschutzprogrammen", die der JMStV als eine Schutzmaßnahme bei jugendbeeinträchtigenden Angeboten im Internet vorsieht, spricht die KJM für Altersverifikationssysteme keine Anerkennung aus. Gemäß JMStV ist es Aufgabe von Anbietern, sichere Schutzsysteme zu entwickeln und Geschlossenen Benutzergruppen vorzuschalten. Die KJM prüft jedoch Altersverifikationskonzepte, die von der Industrie vorgelegt wurden, ob sie den Anforderungen des JMStV genügen.


24.06.2003
KJM: Anforderungen für Geschlossene Benutzergruppen
 
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