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KJM: Anforderungen für Geschlossene Benutzergruppen

Wegweisende Entscheidungen für die Regulierung der Telemedien traf die KJM mit der Festlegung von Anforderungen für so genannte "geschlossene Benutzergruppen". Einige sonst unzulässige Angebote, beispielsweise einfache Pornographie, dürfen innerhalb dieser geschlossenen Be­nutzergruppen verbreitet werden. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass nur Erwachsene, jedoch keine Kinder und Jugendlichen, Zugriff auf diese Angebote haben.

Gemäß Beschluss der KJM ist dies durch zwei Schritte sicherzustellen: erstens durch eine Volljährigkeitsprüfung, die über persönlichen Kontakt erfolgen muss; zweitens durch Authentifizierung beim einzelnen Bestellvorgang, um die Weitergabe von Zugangsdaten an Minderjährige zu verhindern.


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