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Startseite > News > heise: Anbieter von Link-Katalogen haften nicht für fremde Links  

heise: Anbieter von Link-Katalogen haften nicht für fremde Links

Das Bereithalten eines Katalogs im Internet, in denen Dritte ungeprüft Hyperlinks zu externen pornografischen Websites eintragen können, begründet für den Betreiber keine Pflicht zum Schadensersatz, wenn die fremden Verknüpfungen auf Seiten mit kopierten Nacktbildern führen. Dies hat das Landgericht (LG) München I entschieden. Allerdings muss der Katalog-Betreiber nach Kenntnis den Link entfernen.


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