 | KJM: FSM als Freiwillige Selbstkontrolle im Bereich Telemedien anerkannt
Die KJM hat in ihrer Sitzung am 23.11.2004 in Erfurt die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) für den Bereich der Telemedien unter Bedingungen und Auflagen anerkannt. Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle können nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) für Rundfunk und Telemedien gebildet werden. Sie überprüfen die Einhaltung der Bestimmungen des JMStV bei ihren Mitgliedern. zurück |  |  |  siehe auch KJM:
Modellversuche mit ICRAdeutschland und jugendschutzprogramm.de
und
Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien erarbeitet |  |