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KJM: Modellversuche mit ICRAdeutschland und jugendschutzprogramm.de

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Darüber hinaus hat die KJM zu zwei Anträgen im Bereich der Jugendschutzprogramme Entscheidungen getroffen. Jugendschutzprogramme sind technische Mittel, bei deren Einsatz es Anbietern erlaubt ist, entwicklungsbeeinträchtigende Angebote im Internet zu verbreiten. Die KJM hat sowohl das System "ICRAdeutschland" des "Konsortiums von Wirtschaftsunternehmen und -verbänden" als auch das System "jugendschutzprogramm.de" des Vereins Jus Prog e.V. für einen befristeten Modellversuch für die Dauer von jeweils 18 Monaten zugelassen. Solche Modellversuche können nach dem JMStV zugelassen werden, um neue Verfahren, Vorkehrungen oder technische Möglichkeiten zur Gewährleistung des Jugendschutzes zu erproben.


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siehe auch KJM:

FSM als Freiwillige Selbstkontrolle im Bereich Telemedien anerkannt

und

Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien erarbeitet
 
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