 | KJM: Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien erarbeitet
[...] Die KJM hat weiterhin Bewertungskriterien für Rundfunk- und Telemedien-Angebote erarbeitet. Aufgrund der neuen Bestimmungen im JMStV war es notwendig geworden, den ursprünglichen "Bewertungsleitfaden für die Programmaufsicht im Rundfunk" der Landesmedienanstalten zu überarbeiten, an die neue Rechtslage anzupassen und Bewertungskriterien für Telemedien zu formulieren. zurück |  |  |  siehe auch KJM:
FSM als Freiwillige Selbstkontrolle im Bereich Telemedien anerkannt
und
Modellversuche mit ICRAdeutschland und jugendschutzprogramm.de
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