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heise: Jugendmedienschützer prüfen Klingeltonwerbung

Auf der Agenda für die heutige Sitzung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) steht nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung auch die Werbung für Klingeltöne im Fernsehen.
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Die Landesmedienanstalten beanstanden laut dem Bericht jedoch auch Reklamebotschaften bei der Klingeltonwerbung nach dem Muster "Hol' dir den besoffenen Elch". Werbespots sind nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag unzulässig, wenn sie "direkte Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche enthalten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen".
[...]
Sicher sei, dass die KJM in ihrer heutigen Prüf-Sitzung in Sachen Klingeltöne feststellen wird, dass einige TV-Sender gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen hätten. Die Kommission könnte dann Bußgelder oder Sendezeitbeschränkungen für unzulässige Klingelton-Werbung verhängen.


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