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heise: Hyperlink-Prozess - Sperrung von Internetseiten?

"Essenzielle Fragen der Meinungs- und Informationsfreiheit"

Das Strafverfahren gegen den Autor der Online-Dokumentation zu den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf gegen Webseiten geht weiter: Am Mittwoch steht das erstinstanzliche Urteil gegen den Mediendesigner und Online-Aktivisten Alvar Freude auf dem Prüfstand des Landgerichts in Stuttgart. Freude hatte in seiner Online-Dokumentation die von der Bezirksregierung inkriminierten Neonazi- und Tasteless-Seiten verlinkt -- aber zwar keineswegs, wie er vor Gericht glaubhaft zu machen versuchte, um dafür zu werben.


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