 | heise: Hyperlink-Prozess - Sperrung von Internetseiten?
"Essenzielle Fragen der Meinungs- und Informationsfreiheit"
Das Strafverfahren gegen den Autor der Online-Dokumentation zu den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf gegen Webseiten geht weiter: Am Mittwoch steht das erstinstanzliche Urteil gegen den Mediendesigner und Online-Aktivisten Alvar Freude auf dem Prüfstand des Landgerichts in Stuttgart. Freude hatte in seiner Online-Dokumentation die von der Bezirksregierung inkriminierten Neonazi- und Tasteless-Seiten verlinkt -- aber zwar keineswegs, wie er vor Gericht glaubhaft zu machen versuchte, um dafür zu werben. zurück |  |  | 
 |  |