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heise: Freispruch im Hyperlink-Prozess

Der Stuttgarter Mediendesigner Alvar Freude ist heute vom Vorwurf der Beihilfe zur Volksverhetzung in zweiter Instanz freigesprochen worden. Richter und Schöffen der 38. Strafkammer des Landgerichts anerkannten ohne Wenn und Aber, dass es sich bei Freudes Berichterstattung über von der Düsseldorfer Bezirksregierung monierten Naziwebseiten um eine Dokumentation zur Zeitgeschichte gehandelt habe. Freude hatte in seiner Online-Dokumentation die von der Bezirksregierung inkriminierten Neonazi- und Tasteless-Seiten verlinkt. In dem von Freude betriebenen Freedomphone, einer Seite, die Nutzer eingeladen hatte, sich gesperrte Webseiten am Telefon vorlesen zu lassen, sah die Kammer eindeutig eine Satire. [...]
Auf die Frage, ob er die zwischenzeitlich deaktivierten Links auf seiner Seite nun wieder aktivieren will, sagte Freude, er wolle die schriftliche Urteilsbegründung und die Reaktion der Staatsanwaltschaft abwarten.


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