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nzz.ch: Harter Jugendschutz für weiche Pornografie

Obwohl über jede halbwegs taugliche Suchmaschine ohne jedes Hindernis beliebig viel pornografisches Material aus dem weltweiten Web heruntergeladen werden kann, bleibt das Bundesgericht dabei, dass solche Angebote auf schweizerischen Internetseiten mit einem wirksamen Mechanismus zum Schutze Jugendlicher versehen werden müssen. In einem neu beurteilten Fall ging es um eine Kontaktseite für Homosexuelle, die erst nach einer Registrierung mit Altersangabe zugänglich ist. Weil das eingegebene Alter aber nicht überprüft wird, fehlt es laut dem einstimmig gefällten Urteil des Kassationshofs in Strafsachen an einem wirksamen Jugendschutz.


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