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kjm: Jugendschutzrichtlinien von allen Landesmedienanstalten erlassen

Die Gremien aller 15 Landesmedienanstalten haben nunmehr die Jugendschutzrichtlinien erlassen, die von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) entworfen wurden. Die „Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes“ (JuSchRiL) konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen des „Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugend­schutz in Rundfunk und Telemedien“ (JMStV).


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siehe dazu die Jugendschutzrichtlinie
 
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