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heise: Verfassungsbeschwerde gegen Link-Verbot

Der Heise Zeitschriften Verlag hat wie angekündigt Verfassungsbeschwerde gegen zwei Urteile von Münchener Gerichten eingelegt. Die Richter hatten dem Verlag untersagt, in einem Online-Bericht einen Link auf eine ausländische Webseite zu setzen. Dort wird Software angeboten, für die in Deutschland nicht geworben werden darf.
Auf der Dokumentationsseite "Heise versus Musikindustrie" ist die Begründung der Verfassungsbeschwerde im vollen Wortlaut nachzulesen. Nach Meinung des Verlags greifen die Gerichte mit diesem Verbot massiv in die verfassungsmäßig garantierte Freiheit der Berichterstattung (Artikel 5 GG) ein. Das Oberlandesgericht München habe in seinem Urteil Hyperlinks im Rahmen der Online-Berichterstattung als "zusätzlichen Service" abqualifiziert. Links seien aber essenziell für den freien Journalismus im Web.


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