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heise: Keine Zahlungspflicht für Telefonkunden bei verspätetem Prüfbericht

Bestreitet ein Telefonkunde die Nutzung von 0190-Rufnummern, kann das Telekommunikationsunternehmen nur bei Vorlage eines Prüfberichts eine Zahlung verlangen. Wird der Prüfbericht aber nicht zeitnah dem Kunden vorgelegt, muss dieser nicht zahlen. Dies hat das Amtsgericht (AG) Waiblingen entschieden (Az. 8 C 2472/04, PDF-Datei).


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