Jugendschutz.net - Logo
 
jugendschutz.net
Hotline
Internationale Zusammenarbeit
Geschlossene Benutzergruppen
Gewaltdarstellungen
Rechtsextremismus
Selbstgefährdung
Hilfe für Eltern
Materialien

Hotline    News    Impressum    Sitemap     

Startseite > News > igmg.de: Volksverhetzung muss nicht unbedingt verfassungsfeindlich sein  

igmg.de: Volksverhetzung muss nicht unbedingt verfassungsfeindlich sein

Der BfeD ist auch dem hessischen Verfassungsschutz bekannt, wurde jedoch im Verfassungsschutzbericht 2004 nicht mehr erwähnt. „Volksverhetzung muss nicht unbedingt verfassungsfeindlich sein“, begründete das der Leiter der hessischen Behörde, Lutz Irrgang. Bei der BfeD handele es sich lediglich um „ein bisschen mehr als verbalen Rechtsextremismus“. Dies reiche jedoch nicht aus, ihn vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen.

Anders als der hessische Verfassungsschutz meldete das Mainzer Jugendschutz.net, eine Initiative der Bundesländer, die Recherchen der BfeD an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Daraufhin benachrichtigte die KJM die hessische Landesanstalt für Privaten Rundfunk (LPR), wo man bereits Internetauftritte von Steinbach habe sperren lassen.


zurück

 
Diese Seite ausdrucken Druckversion