 | inside-handy.de: Jugendliche: Auswege bei Klingeltonverträgen
Vertrag ist Vertrag - und gilt. So ist die gesetzliche Regelung. Ein Vertrag ist bindend und gilt unabhängig von den finanziellen Verpflichtungen, die damit verbunden sind. Ein Spezialfall sind Klingelton-Abos Jugendlicher für ihr Handy. Hier können Eltern das Geschäft auch nachträglich kippen und gezahlte Gebühren zurückverlangen berichtet die Stiftung Warentest jetzt in der aktuellen November-Ausgabe ihrer Zeitschrift "Finanztest". zurück |  |  | 
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