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golem.de: Microsoft macht Porno-Spammer platt

OLG Karlsruhe bejaht Markenverletzung durch gefälschte Absenderadressen
Microsoft hat ein Verfahren gegen einen in Schleswig-Holstein beheimateten Spammer gewonnen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte den Störenfried am 25. Oktober 2006. Zuvor hatte auch schon das Landgericht Mannheim ein Urteil wegen Spammings und Markenverletzung gefällt und den Beklagten zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt. [...] Der Verurteilte hatte ein halbes Jahr lang Spam-Aktionen durchgeführt - er machte dabei für die von ihm betriebenen Sex-Seiten Werbung. Teilweise verwendete er gefälschte E-Mail-Adressen der eingetragenen Marke Hotmail, dem E-Mail-Dienst von Microsoft.


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