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bmi.bund.de: Kabinett beschließt neuen Personalausweis mit Internetfunktion

Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Einführung des elektronischen Personalausweises im Scheckkartenformat, der ab November 2010 den bisherigen Personalausweis ablösen wird.
[...]
Über 60 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nutzen heute ihren Personalausweis nicht nur zum Identitätsnachweis gegenüber Behörden, sondern auch in vielen privaten Situationen.
Und obwohl sich immer mehr Lebensbereiche in das Internet verlagern, gibt es einen vergleichbaren Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt bislang nicht.

Zukünftig wird ein Anbieter, der den Personalausweis als vertrauenswürdige Infrastruktur in seine Dienste einbinden will, vorher bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragen müssen. Nur mit diesem Zertifikat darf er personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Alter) aus dem Ausweis-Chip online erfragen. Für den Ausweisinhaber wird diese Berechtigung am Bildschirm sichtbar. Er kann dann seinen Ausweis auf ein Lesegerät am PC legen, seine Ausweis-PIN eingeben und somit der Übermittlung seiner Daten im Internet zustimmen. Dank des gegenseitigen Identitätsnachweises können also beide Partner einer Online-Transaktion der Identität ihres Gegenübers sicher sein.


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