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fsm: Rechtsstaatliches Verfahren für Access-Sperrung notwendig

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.
(FSM) begrüßt, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verstärkt gegen kinderpornografische Inhalte im Internet vorgehen will.
[...]
Die FSM hat im Vorfeld immer wieder betont, dass Sperrungen von Inhalten auf Access-Ebene eines rechtsstaatlichen Verfahrens bedürfen. In diesem muss geklärt werden, welche staatliche Institution durch welche Verfahrensabläufe die zu sperrende Liste mit Inhalten erstellt, verwaltet und pflegt. Nur hierdurch kann die Verhältnismäßigkeit von Sperrungen sichergestellt werden. Eine solche, rechtsstaatlich erstellte Liste, besteht bisher nicht. Der
Vorstoß des Bundesfamilienministeriums, in diesem Bereich aktiv zu werden, wird deshalb von der FSM ausdrücklich begrüßt.


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