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golem.de: BIU - Die USK soll Onlinespiele freigeben

Künftig soll sich die USK auch um den Jugendschutz im Internet kümmern

Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) will, dass die USK künftig auch für Onlinespiele und sonstige digital vertriebene Entertainmentprodukte zuständig ist. Anlass für die Forderung: Teile der gesetzlichen Jugendschutzregeln werden demnächst überarbeitet.


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