Geschlossenen Benutzergruppen für ErwachseneAltersprüf-Systeme (AVS) Geschlossene Benutzergruppen sind die wichtigste und effektivste technische Maßnahme im Jugendschutz. Strittig war in den letzten Jahren vor allem die Frage des Schutzniveaus, das bei der Altersprüfung zu fordern ist. Nachdem der Versuch gescheitert ist, im Jahre 2001 mit Content- und Service-Anbietern zu einer Vereinbarung über Mindeststandards zu kommen, hat der Gesetzgeber im JMStV Geschlossene Benutzergruppen erstmalig gesetzlich geregelt. Demnach muss der Anbieter sicherstellen, dass nur Erwachsene auf pornografische, indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte im Internet zugreifen können. Die Altersprüfung erfolgt durch so genannte Altersverifikationssysteme (AVS). Die Liste der AVS, die nach Ansicht der KJM den Anforderungen des JMStV genügen (positive Auskunft), finden Sie hier... Anforderungen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)Auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im Juli 2003 Anforderungen an Altersverifikationssysteme formuliert. Demnach haben akzeptable Altersprüfsysteme eine verlässliche Volljährigkeitsprüfung durch persönlichen Kontakt und eine sichere Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang zu gewährleisten. mehr... Ergangene EntscheidungenIn den letzten Jahren haben auch Gerichte über die Anforderungen entschieden, die an Geschlossene Benutzergruppen zu stellen sind. Die vorliegenden Entscheidungen haben die Anforderungen der KJM im Wesentlichen bestätigt, während der weit verbreiteten Altersprüfung auf Grundlage von Personalausweisnummern (so genannter Perso-Check) ein unzureichendes Schutzniveau attestiert wurde. mehr... Materialien
Aufsatz: Geschlossene Benutzergruppen im Internet
(01.04.04) Der Fachaufsatz beschäftigt sich mit den Anforderungen, die nach dem JMStV an geschlossene Benutzergruppen für Erwachsene zu stellen sind. Er erläutert geeignete Schutzkonzepte und zeigt im Einzelnen auf, dass eine Prüfung der Volljährigkeit mittels Personalausweiskennziffer nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. mehr ...
|