BeschwerdeverfahrenEingehende Hinweise werden zunächst darauf hin überprüft, ob ein relevanter Verstoß gegen Bestimmungen des Jugendschutzes oder gegen das Strafrecht vorliegt. Anschließend wird der Inhalte-Anbieter (Content-Provider) ermittelt, ersatzweise auch der Host-Provider, der für das Angebot den Speicherplatz im Internet zur Verfügung stellt.
Eine unmittelbare Handhabe hat die Internet-Aufsicht in der Regel nur bei deutschen Angeboten, d.h. wenn die Inhalte von einem Deutschen verantwortet werden oder auf einem Rechner in Deutschland liegen. Bei ausländischen Angeboten sind die Handlungsmöglichkeiten begrenzt. deutsche AngeboteHandelt es sich um ein unzulässiges deutsches Angebot, wird der Inhalte-Anbieter oder Host-Provider über den Verstoß informiert und gebeten, die Inhalte so zu verändern, dass sie den Bestimmungen des Jugendschutzes genügen. In vielen Fällen führt dieser Weg schnell zum Erfolg. |  |  | 
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Sofern keine ausreichenden Änderungen vorgenommen werden, leitet jugendschutz.net den Fall an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als die zuständige Medienaufsicht weiter. Die KJM hat neben einer Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden insbesondere die Möglichkeit, gegen den Anbieter ordnungsrechtliche Maßnahmen (Untersagungs- und Sperrverfügung) zu ergreifen und Bußgelder zu verhängen.
Bei schweren Straftaten wie Kinderpornografie oder Mordaufrufen werden die zuständigen Strafverfolgungsbehörden direkt eingeschaltet. |  |  |  siehe dazu: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) |  |
ausländische AngeboteHinweise auf Verstöße im Ausland werden - so weit möglich - an dortige Beschwerdestellen mit der Bitte weiter geleitet, gegen die Verstöße vorzugehen.
Darüber hinaus versucht jugendschutz.net über die jeweiligen Host-Provider eine Änderung des Angebots zu erreichen. Da viele Angebote, die nach deutschem Recht unzulässig sind, auch gegen deren Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen, hat dieser Weg bei schweren Verstößen häufig Erfolg. |  |  |  siehe dazu: INHOPE Hotline-Verbund siehe dazu: INACH-Netzwerk |  |