Auftrag von jugendschutz.netÜberprüfung von Telemedienjugendschutz.net hat den Auftrag, die Angebote der Telemedien zu überprüfen. Während jugendschutz.net ursprünglich nur für die Kontrolle von Mediendiensten zuständig war (Angebote, die sich an die Öffentlichkeit richten), wurde das Tätigkeitfeld durch In-Kraft-Treten des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) am 01.04.03 auch auf interaktive und kommunikative Angebote erweitert, die bisher den Telediensten (z.B. Chat, Instant Messaging, File-Sharing) zugerechnet wurden und die eine besondere Anziehungskraft auf Jugendliche ausüben.
Bei Verstößen gegen Bestimmungen des JMStV soll jugendschutz.net den Anbieter hierauf hinweisen und die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) informieren. |  |  | 
siehe dazu: § 18 JMStV (jugendschutz.net) |  |
Unterstützung der Obersten Landesjugendbehörden und der KJMSeit Gründung im Jahre 1997 unterstützt jugendschutz.net die Obersten Landesjugendbehörden (Jugendministerien der Länder) bei der Durchsetzung des Jugendschutzes im Internet. Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) wurde die Internet-Aufsicht der KJM übertragen und jugendschutz.net organisatorisch an die KJM angebunden. Seitdem unterstützt jugendschutz.net auch die KJM bei ihren Aufgaben, nimmt Aufgaben der Beratung und Schulung bei Telemedien wahr und informiert über jugendschutzrelevante Entwicklungen und Probleme in Internet-Diensten. |  |  |  siehe dazu: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) |  |