Alterskontrollierte geschlossene Benutzergruppen im Internet (MMR 4/2004)PersoCheck kein geeigneter Schutz(01.04.04) Mit In-Kraft-Treten des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) zum 01.04.2003 wurde für das Internet erstmalig die Möglichkeit gesetzlich geregelt, bestimmte unzulässige Inhalte in Geschlossenen Benutzergruppen für Erwachsene unter Erlaubnisvorbehalt zu präsentieren (§ 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV). Hiernach ist ein Zugänglichmachen von (einfach) pornografischen, indizierten und sonstigen offensichtlich schwer jugendgefährdenden Inhalten im Internet nur dann zulässig, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass die Inhalte nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (Geschlossene Benutzergruppe).
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit den Anforderungen, die nach dem JMStV an geschlossene Benutzergruppen für Erwachsene zu stellen sind, und den Eckpunkten, die die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für Altersverifikationssysteme festgelegt hat. Sie erläutern geeignete Schutzkonzepte und zeigen auf, dass eine Prüfung der Volljährigkeit mittels Personalausweiskennziffer nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. |  |  |  siehe Döring/Günter: Alterskontrollierte geschlossene Benutzergruppen im Internet (MMR 4/2004, mit freundlicher Genehmigung des Verlages C.H.Beck München) |  |