kjm: Jugendschutzrichtlinien von allen Landesmedienanstalten erlassen
Die Gremien aller 15 Landesmedienanstalten haben nunmehr die Jugendschutzrichtlinien erlassen, die von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) entworfen wurden. Die Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes (JuSchRiL) konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV).
|  |  |  siehe dazu die Jugendschutzrichtlinie |  |