Beim Online-Phänomen der „Cum-Tributes“ filmen oder fotografieren sich „Tributer“ bei der Masturbation und „widmen“ ihre Ejakulation symbolisch einer anderen, meist weiblichen Person. Vorlage sind dabei Fotos oder Videos Betroffener, in der Regel ohne deren Wissen oder Einwilligung. Häufig handelt es sich um nicht sexualisierte Alltagsaufnahmen, auch von Minderjährigen.
Darstellungen dieser Cum-Tributes findet man auf Sex-Portalen oder auch in Social Media, außerdem werden sie in Messenger-Gruppen geteilt. Für Betroffene bedeutet dies eine klare Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Ihre Bilder werden ungefragt aus dem Kontext gerissen und auf entwürdigende Art und Weise objektifiziert und sexualisiert. Eine drastische Ausprägung ist auch der sogenannte „Hate-Wank“, bei dem Bilder prominenter Frauen, Politikerinnen etc. in entwürdigende sexuelle Darstellungen montiert werden, um sie gezielt zu erniedrigen und einzuschüchtern.
Die Folgen reichen von psychischer Belastung bis zum Kontrollverlust über die eigene digitale Identität, insbesondere bei Weiterverbreitung der Inhalte. Juristisch ist das Phänomen einzelfallabhängig relevant, etwa im Kontext von Straftatbeständen wie Beleidigung oder der Verletzung des Rechts am eigenen Bild.