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Snapchat „Spotlight“: Videos von Kindern und sexualisierte Kommentare

 

(Stand März 2026, Android-Version13.32.0.43)

Snapchat ist bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt – im Fokus des Dienstes steht das Versenden von Fotos und Videos, (Sprach-)Nachrichten und Stickern. Über die Funktion „Spotlight“ lassen sich Kurzvideos posten, ähnlich wie bei TikTok, Instagram (Reels) oder YouTube (Shorts). Problematisch: Trotz Altersbeschränkung tauchen im Feed immer wieder Videos von Kindern weit unter dem vom Dienst gesetzten Mindestalter auf, die in sexualisierter Weise kommentiert werden.

Öffentliche Sexualisierung von Kindervideos

Bei einer stichprobenartigen Sichtung von Spotlight stieß jugendschutz.net auf Videos von Kindern, teils deutlich unter 13 Jahren. Diese Beiträge wurden nicht nur von Eltern oder anderen Erwachsenen, sondern auch durch die Kinder selbst hochgeladen und zeigten sie in Alltagssituationen, u. a. beim Tanzen, Spielen oder bei Gymnastikübungen. Häufig wurden Zuschauende unmittelbar zur Interaktion aufgefordert mit Fragen wie „An alle Jungs findet ihr die Periode von uns Mädchen eklich [sic!]“ oder „Findet ihr ich kann gut turnen?“. Derart gestaltete Videos erzielten nicht nur auffallend viele Aufrufe – teilweise bis zu mehreren Hunderttausend –, sondern auch sexualisierte Kommentare und Aufforderungen zur privaten Kontaktaufnahme über die Nachrichtenfunktion von Snapchat oder externe Messenger. Der Empfehlungsalgorithmus von Snapchat verstärkt das Problem, indem er Nutzer:innen nach mehrmaligem Ansehen von Kindervideos immer mehr ähnliche Inhalte anzeigt.

In den Kommentaren bewerteten Nutzer:innen den Körper der Kinder oder machten sexuelle Anspielungen wie z. B. „Wer geleckt werden will soll mich adden“. Wenngleich die meisten Kommentare für sich genommen keinen medienrechtlichen Verstoß darstellten, entstand unter einigen Videos ein Kommunikationsraum, in dem Kinder öffentlich sexualisiert und objektifiziert wurden. Dadurch kann, insbesondere bei Heranwachsenden, der Eindruck entstehen, dass zweideutiger Kommentare und geschlechterklischeebezogene Anspielungen als normal hinzunehmen sind. Dieser Effekt kann sich auch bei Minderjährigen einstellen, die selbst nicht posten, sondern nur als Zuschauer:innen beobachten, wie Gleichaltrige in sexueller Weise betitelt oder herabgewürdigt werden. 

Öffentlich geteilte Kindervideos können zweckentfremdet und missbraucht werden, etwa durch das Teilen der Inhalte in pädokriminellen Foren oder als Vorlage für KI-generierte Deepfakes, die Minderjährige nackt darstellen oder in sexuelle Hand-lungen involviert zeigen. Laut Presseberichten werden solche Inhalte beispielsweise für Erpressungsversuche (Sextortion) genutzt. Das Risiko ist besonders hoch, wenn die Abgebildeten gut erkennbar sind.

Vorsorgemaßnahmen des Anbieters reichen noch nicht aus

Bei Snapchat ist eine Registrierung ab 13 Jahren möglich, öffentliche Profile können erst ab dem Alter von 16 Jahren erstellt werden. Für das Posten im Spotlight setzt der Anbieter ein Mindestalter von 16 Jahren voraus. Eine verlässliche Prüfung des Alters erfolgt jedoch nicht - unter Angabe eines falschen Geburtsdatums können die bestehenden Vorsorgemaßnahmen ausgehebelt werden. So wird zum Beispiel voreingestellt der Nutzername bei Snapchat-Accounts von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nicht geteilt. Da die meisten der in der Recherche gesichteten Videos aber mit einem Nutzernamen versehen waren, ist stark anzunehmen, dass die Kinder  bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben. Dass einige in den Videos Masken tragen und Hashtags wie #alt-genug oder #bittennichtlöschen verwenden, unterstreicht diese Vermutung.

Videos durchlaufen nach Angaben des Dienstes eine Moderation, bevor sie öffentlich sichtbar werden. Welche Aspekte dabei überprüft werden, bleibt offen. Bei einem Test von jugendschutz.net, bei dem ein Video unter Angabe eines Registrierungsalters von 13 Jahren hochgeladen wurde, erhielt dieses unmittelbar die Freigabe. Unabhängig von der Vorabmoderation und der Freischaltung waren alle geposteten Videos sowie zugehörige Kommentare sofort öffentlich über den Browser aufrufbar, wenn der Direktlink bekannt war.

Der Dienst bietet beim Upload eines Snaps im Spotlight die Einstellungsmöglichkeit, „Remixe“ der hochgeladenen Inhalte zu erlauben. Nutzen Kinder und Jugendliche diese Option, z. B., um eine größere Reichweite zu erzielen, verlieren sie Kontrolle über ihre Inhalte. Selbst wenn sie ihren eigenen Beitrag löschen, bleiben die kopierten Elemente in den Videos der anderen Nutzer:innen online.

Zum Schutz vor riskanten Kontakten hat der Anbieter im Hinblick bzgl. der privaten Kommunikationsmöglichkeiten auf der Plattform Vorsorgemaßnahmen ergriffen. So können z. B. Direktnachrichten nur von befreundeten Accounts empfangen werden. Ein Einfallstor entsteht aber dennoch über die unsichere Kommentarfunktion. Nur vor dem ersten Posten in Spotlight werden die Einstellungsmöglichkeiten prominent beim Upload eines Videos eingeblendet. Wird aktiv nichts anderes ausgewählt, erfolgt die Veröffentlichung mit der risikobehafteten Voreinstellung „Kommentare für alle Snaps in Spotlight automatisch genehmigen“. Erst nachträglich kann dann in einem gesonderten Schritt die Funktion auf „Freunde“ beschränkt oder in eine manuelle Genehmigung jedes einzelnen Kommentars verändert werden.

Die Spotlight-Funktion kann dazu führen, dass Videos von Kindern einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Unangemessene Kommentare oder sexualisierte Anfragen sind die Folge. Zwar bietet Snapchat umfangreiche Meldemöglichkeiten – auch für unangemeldete Browsernutzer:innen. Diese schützen Kinder jedoch nicht vor Übergriffen. Hinzu kommt das Risiko von einer Kontaktaufnahme im direkten Lebensumfeld: Viele Videos enthielten erkennbare Hinweise auf den Aufenthaltsort der Kinder, z. B. eine Gymnastikhalle in Würzburg, einen bestimmten Sportplatz oder eine Schule. Die diensteigene Funktion zum Teilen des Standorts bei einem Snap wurde nur in Ausnahmefällen verwendet, erhöht das Risiko allerdings bei Verwendung um ein Vielfaches.

Was ist „Spotlight“?

Spotlight ist eine Funktion von Snapchat, über die Nutzer:innen Videos mit einer Länge von maximal 120 Sekunden (öffentlich) teilen können. Andere können diese liken, kommentieren und ebenfalls teilen. Die Funktion wurde 2020 eingeführt, die Möglichkeit zu kommentieren besteht seit Juni 2022. Anfang 2025 hat der Anbieter das Monetarisierungsprogramm geändert und damit einen neuen Fokus auf diesen Bereich der App gelegt.

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