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(Quelle: Haru photography/ Shutterstock.com)

Content Creator:innen ermitteln Cybergrooming

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Online kursieren immer häufiger Videos, in denen sich Content Creator:innen als Minderjährige ausgeben, um über Plattformen wie Dating-Apps oder Social Media Kontakt zu Personen aufzunehmen, die mutmaßlich ein sexuelles Interesse an Kindern haben. Anschließend stellen sie diese Personen eigenmächtig – online oder bei realen Treffen – zur Rede und wollen ihnen so die Vollendung des Straftatbestands Cybergrooming nachweisen. Über das Meldeformular erhält jugendschutz.net ebenfalls vermehrt Hinweise von Personen, die privat ermitteln und entsprechendes Vorgehen schildern.

Bei eigenmächtigen Ermittlungen dieser Art ist Vorsicht geboten: Die „Ermittler:innen” können sich dabei selbst strafbar machen. Insbesondere könnten ihre Handlungen eine Anstiftung zu einer Straftat darstellen, womit die handelnde Person selbst zum Täter/ zur Täterin wird. Zudem können hierdurch Ermittlungen der Polizei behindert werden. Es ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden, verdeckt zu recherchieren, Straftaten aufzudecken und Täter:innen zu ermitteln. Content Creator:innen, die eigenmächtige Recherchen dieser Art durchführen, sollten das Risiko dieses Vorgehens einordnen und sich juristisch begleiten lassen.

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