Online kursiert der Begriff des sogenannten „Pedo Hunting“ (dt. Jagd auf Pädokriminelle): Personen geben sich als Minderjährige aus, um mutmaßliche Pädokriminelle in eine Falle zu locken und z. B. öffentlich anzuprangern. Doch wer versucht, Täter:innen eigenmächtig zu ermitteln und Selbstjustiz zu üben, macht sich unter Umständen selbst strafbar.
Dem „Pedo Hunting“ liegen vermutlich häufig gut gemeinte Absichten zu Grunde: Täter:innen sollen aufgedeckt und Kinder und Jugendliche vor digitalen Übergriffen geschützt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es auch zu Übergriffen bei realen Treffen und Erpressungsversuchen gegen Personen kommt. In jüngerer Vergangenheit wird das Phänomen zudem von rechtsextremem Gruppen politisch instrumentalisiert um gezielt z. B. queere Personen zu diffamieren.
Wenn Personen mit sexuellen Absichten online gezielt mit Minderjährigen Kontakt aufnehmen, sollten Betroffene unterstützt werden. Sie können eine Anzeige bei der Polizei aufgeben, dort gibt es auch spezialisierte Fachdienststellen für Sexualdelikte. Auch ZEBRA hilft, Cybergrooming einzuordnen und zu melden. Profile von Täter:innen können über die Meldefunktion des jeweiligen Dienstes, öffentlich einsehbare Inhalte, wie sexuelle Belästigung, über das Hotlineformular von jugendschutz.net gemeldet werden. Beratungsstellen bieten ebenfalls die Möglichkeit, Erlebtes zu besprechen und weitere Handlungsmöglichkeiten auszuloten.