Nach oben

Sexuelle Erpressung („Sextortion“)


(Stand 28.08.2026)

Sexuelle Erpressung beschreibt eine Form der digitalen Erpressung, bei der Täter:innen damit drohen, intime Bilder, Videos oder persönliche Informationen zu veröffentlichen oder weiterzugeben, um Betroffene zu bestimmten Handlungen zu bringen – etwa zur Zahlung von Geld oder zur Erstellung von Aufnahmen. Dabei nutzen sie gezielt Gefühle aus wie Scham, Angst und die Furcht vor sozialer Bloßstellung. Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz, Schadsoftware und organisierte Täterstrukturen hat das Phänomen in den vergangenen Jahren nochmals an Relevanz gewonnen. Neben Erwachsenen sind zunehmend auch Kinder und Jugendliche betroffen.
 

Der Begriff „Sextortion“ setzt sich aus den Wörtern „Sex“ und „Extortion“ (auf Deutsch: Erpressung) zusammen. Insbesondere wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind, sollte der umgangssprachliche Begriff „Sextortion“ vermieden werden. Er macht nicht ausreichend deutlich, dass es sich um sexuelle Ausbeutung handelt, und birgt das Risiko, die Schwere der Tat zu relativieren; daher nutzen wir die Bezeichnung „sexuelle Erpressung“.


Ausprägungen und Motive sind vielfältig

Nach Beobachtungen des Bundeskriminalamts (BKA) wird sexuelle Erpressung zunehmend im Kontext internationaler organisierter Kriminalität eingesetzt. Unter falschem Namen und mit gefälschten Identitäten kontaktieren Täter:innen potenzielle Opfer über Social Media und Online-Plattformen. Die Betroffenen werden schrittweise in Gespräche oder Chats verwickelt und gezielt manipuliert. So werden sie bspw. dazu gebracht, Nacktbilder zu versenden oder sexuelle Handlungen vor der Kamera vorzunehmen. Diese Inhalte werden aufgezeichnet oder per Screenshot gesichert und anschließend genutzt, um Druck auszuüben – etwa durch die Drohung, sie an Kontakte oder Follower:innen weiterzuleiten, falls die Forderungen nicht erfüllt werden. In anderen Fällen behaupten Täter:innen, bereits im Besitz kompromittierender Videos zu sein oder Zugriff auf private Bilder und Dateien der Betroffenen zu haben und drohen mit einer angeblichen Veröffentlichung und Verbreitung.

Häufig steht sexuelle Erpressung auch im Zusammenhang mit Cybergrooming, der gezielten Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen im digitalen Raum. In einer Befragung der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) gaben über ein Viertel der betroffenen Kinder und Jugendlichen an, neben Cybergrooming auch sexuelle Erpressung erlebt zu haben. Ihnen wurde etwa mit der Veröffentlichung von Chatverläufen oder intimen Bildern gedroht, teils sogar mit konkreter Gewalt gegen sie selbst oder Angehörige. Gefordert wurden dabei persönliche Treffen oder weitere intime Aufnahmen.1 Täter:innen sind nicht immer Unbekannte: Auch Personen aus dem sozialen Umfeld – etwa Ex-Partner:innen oder Mitschüler:innen – nutzen intime Aufnahmen, die bspw. ursprünglich einvernehmlich versendet wurden, um sich zu rächen, zu mobben oder Betroffene gezielt bloßzustellen.2

Hohes Dunkelfeld anzunehmen

Das Bundeslagebild des BKA zeigt, dass die Fallzahlen im Kontext von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen tendenziell steigen. Zusätzlich ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da viele Fälle nicht angezeigt werden. Zudem werden Fälle von sexueller Erpressung in Bezug auf Minderjährige häufig nicht separat erfasst, da sie bspw. häufig im Zusammenhang mit Cybergrooming identifiziert werden. Eine Studie der Organisation Thorn, die auf Meldedaten des US-amerikanischen Kinderschutzzentrums National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) basiert und finanzielle Erpressung in den Fokus stellt, kommt zu dem Ergebnis, dass etwa jede fünfte befragte jugendliche Person eigene Erfahrungen mit sexueller Erpressung gemacht hat oder Betroffene im eigenen Umfeld kennt.3 Grundsätzlich kann von sexueller Erpressung jede:r betroffen sein. Aktuelle Studienerkenntnisse zeigen, dass Jungen vor allem von finanzieller sexueller Erpressung betroffen sind und Mädchen eher zu intimen Darstellungen erpresst werden.4

Risiken durch Automatisierung und neue Technologien

Neue Technologien, etwa auf Basis künstlicher Intelligenz, können das Phänomen verstärken. Selbst wenn Betroffene einen Betrugsversuch frühzeitig erkennen und keine intimen Bilder versenden, können unverfängliche Aufnahmen aus früheren Chats – etwa mit sichtbarem Gesicht – mithilfe von Deepfake-Technologien manipuliert und mit pornografischen Inhalten kombiniert werden. Auch aus alltäglichen Fotos bekleideter Personen lassen sich auf diese Weise täuschend echt wirkende, sexualisierte Darstellungen („Deepnudes“) erzeugen.

Umgang mit sexueller Erpressung

Mit sexueller Erpressung von Minderjährigen werden Rechte von Kindern fundamental verletzt. Betroffen sind u. a. das Recht auf Schutz vor Gewalt (v. a. im Hinblick auf sexuelle und psychische Gewalt), das Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung (wenn bspw. intime Bilder erzwungen, verbreitet oder zur weiteren Erpressung genutzt werden) sowie das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.

Sexuelle Erpressung ist in Deutschland strafbar, meist als eine Kombination aus unterschiedlichen Tatbeständen. Auch mittels Deepfake-Technologie erzeugte Darstellungen, auf denen Kinder sexualisiert dargestellt werden, können je nach Körperhaltung, Handlung und Nacktheitsgrad als strafrechtlich relevant eingestuft werden.

Für Betroffene sexueller Erpressung empfiehlt sich das folgende Vorgehen:

  • Nach Möglichkeit ruhig bleiben und nicht auf die Forderungen der Täter:innen eingehen
  • Ggf. Unterstützung bei einer erwachsenen Person, einer Freundin oder einem Freund oder auch einer Beratungsstelle suchen.
  • Beweise sichern und Screenshots von Chatverläufen, Nachrichten sowie vom Account der erpressenden Person machen. Hiermit kann anschließend Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Wichtig ist dabei, keine Screenshots von strafbaren Darstellungen („Kinder- und Jugendpornografie“) zu erstellen oder zu speichern.
  • Der Kontakt zur erpressenden Person sollte sofort abgebrochen werden; am besten meldet man diese Person bei der Plattform und blockiert sie.
  • Wer bereits intime Bilder von sich selbst versendet hat, kann das Angebot „Take it Down“5 nutzen, das sich an Personen unter 18 Jahren richtet. Teilweise kann darüber eine Verbreitung intimer Bilder auf allen beteiligten Plattformen (bspw. TikTok, Instagram, Snapchat) verhindert werden.

Um Kinder und Jugendliche in ihrer Mediennutzung zu unterstützen, ist die Aufklärung über Phänomene sexualisierter digitaler Gewalt wichtig. Kinder und Jugendliche sollten darin unterstützt werden, sparsam mit persönlichen Informationen wie Handynummer oder Adresse umzugehen, Privatsphäre-Einstellungen zu nutzen und bei einem unguten Bauchgefühl den Kontakt abzubrechen und sich z. B. Erziehungsverantwortlichen anzuvertrauen.

 

 


1 https://www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/user_upload/Forschung/Cybergrooming/LFM_Cybergrooming_Studie_Mai_2025.pdf

2 https://info.thorn.org/hubfs/Research/Thorn_SexualExtortionandYoungPeople_June2025.pdf

3 https://info.thorn.org/hubfs/Research/Thorn_SexualExtortionandYoungPeople_June2025.pdf

4 https://info.thorn.org/hubfs/Research/Thorn_SexualExtortionandYoungPeople_June2025.pdf und https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0145213426001006

5 https://takeitdown.ncmec.org/de/

Das könnte Sie auch interessieren