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Hype um Kanye-West-Song „Heil Hitler“: Rapper provoziert mit verbotener NS-Parole

 

(Stand 25.07.2025)

Einen Song mit dem Titel „Heil Hitler“ (häufig auch „HH“ genannt) veröffentlichte im Mai der international bekannte Rapper Kanye West. Bereits in der Vergangenheit war der Musiker mehrfach mit antisemitischen und NS-verherrlichenden Aussagen und Aktionen wie dem Vertrieb eines Shirts mit Hakenkreuz-Aufdruck aufgefallen.

Obwohl einige Diensteanbieter wie z. B. Spotify vergleichsweise zügig mit einer Löschung reagierten, verbreitete sich das Lied durch Re-Uploads von User:innen auf unterschiedlichen Social-Media-Diensten rasant weiter. Auch aktuell zirkulieren sowohl die Originalversion als auch Ausschnitte, Coverversionen und KI-Verfremdungen weiterhin in sozialen Netzwerken, teilweise mit enormen Aufrufzahlen.

jugendschutz.net wertet den Rapsong als potenziellen Verstoß gegen den Jugendmedienschutz, da mit der Parole das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet wird. Mittlerweile ist das Lied in einer geänderten Fassung neu erschienen. Als Titel und im Refrain wurde das „Heil Hitler“ durch „Hallelujah“ ersetzt und im Original verwendete Hitler-Zitate herausgeschnitten.

Augenfälliges Beispiel für unzureichende Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche von Seiten der Anbieter

Die Veröffentlichung des Musikstücks, die rasante Verbreitung im Netz sowie die mangelhafte Initiative der Dienste im Umgang mit der Originalversion zeigen exemplarisch zentrale Herausforderungen des Jugendmedienschutzes auf.

So konnte jugendschutz.net kein proaktives oder nachhaltiges Vorgehen der Anbieter feststellen. Während auf YouTube mit einer einfachen Schlagwortsuche Videos des Songs sowie adaptierte Versionen auffindbar waren, die vereinzelt über eine Million Aufrufe aufwiesen, wurden auf TikTok Ausschnitte und insbesondere der Refrains zur Untermalung von Videos genutzt. Hier fanden sich Beiträge mit hunderttausenden Views. Die mit Abstand größte Resonanz erfährt der Song auf der Plattform X (vormals Twitter). jugendschutz.net registrierte auch hier unterschiedliche Coverversionen des Songs, zudem Videos, in denen z. B. ein KI-animierter Donald Trump zu dem Lied tanzt oder in denen Adolf Hitler und NS-Bildmaterial zu sehen sind.

In insgesamt 94 Fällen meldete jugendschutz.net Inhalte, die den Song mitsamt seinem einschlägigen Refrain verwendeten, an TikTok, YouTube und X. In nur insgesamt drei Fällen (TikTok: 2, X: 1) reagierten die Dienste auf eine Meldung als User:in. In allen anderen wurden die Verstöße erst nach direkter Kontaktaufnahme durch jugendschutz.net entfernt oder zumindest für Deutschland gesperrt. Die hundertprozentige Erfolgsquote nach direktem Kontakt durch jugendschutz.net impliziert, dass die Diensteanbieter der Einschätzung als Verstoß gegen den Jugendmedienschutz schließlich folgten. Gleichwohl wirft dies ein Schlaglicht auf anhaltende Defizite der Meldesysteme und im Umgang mit nationalen Regelungen. Tests durch jugendschutz.net zeigen immer wieder, dass Anbieter auf Meldungen durch Nutzer:innen nur unzureichend reagieren.

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