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Lachgas wird online als „Spaßgas“ verharmlost. (Quelle: TikTok, Original unverpixelt)

Lachgas: Gefährliche Freizeitdroge durch Social Media gehyped

Lachgas wird online als „Spaßgas“ verharmlost. (Quelle: TikTok, Original unverpixelt)

(Stand 24.04.2026)

Verharmlosende Online-Inhalte sprechen häufig ein junges Publikum an

Auf Social-Media-Plattformen werben Kioskbesitzer und Online-Anbieter von Lachgaskanistern für ihre Produkte und verharmlosen den Konsum in kurzen Videos als legalen und unterhaltsamen Zeitvertreib. Likes und andere zustimmende Reaktionen wirken bestärkend und können insbesondere junge Nutzer:innen zur Nachahmung ermutigen.

Eine kritische Auseinandersetzung mit den Risiken und Folgen des Lachgaskonsums wird in den Online-Clips kaum thematisiert oder kritisch hinterfragt. In den Kommentaren wird vielmehr der Rauscheffekt und die einfache Verfügbarkeit betont.

Wer auf derartige Profile, Videos oder Beiträge stößt, kann sie über das Beschwerdeformular von jugendschutz.net zwecks Überprüfung auf Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen melden.

Hohes Gesundheitsrisiko und leicht zugänglich

Der Konsum von Lachgas kann einen kurzen, intensiven Rausch auslösen. Aufgrund der leichten Verfügbarkeit und der einfachen Handhabung hat es sich zunehmend als Freizeit- oder Partydroge etabliert.  Infolgedessen ist der Konsum bei jungen Menschen deutlich angestiegen. Zum Teil mit beigemischten Aromen wird es oft direkt im Bundle mit Luftballons zum Inhalieren angeboten.  Die Produktverpackungen sind visuell ansprechend, farbenfroh und jugendaffin gestaltet. Ein Altersnachweis wird beim Kauf an Kiosken, Automaten oder online selten verlangt.

Der Konsum von Lachgas ist mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden, die von Vergiftungen, Erfrierungen im Mund und Rachenraum bis hin zu Lungenverletzungen reichen, die durch das Einatmen unter hohem Druck entstehen können. Sauerstoffmangel infolge des Lachgaskonsums kann zu Schwindel und Bewusstlosigkeit führen. Bei wiederholtem oder längerem Gebrauch sind zudem bleibende Nervenschäden und psychische Störungen wie Psychosen möglich. Wird Lachgas zusammen mit Alkohol oder anderen Drogen konsumiert, ist das Verletzungsrisiko durch Unachtsamkeit beim Inhalieren weiter erhöht.

Gesetzliches Verbot seit April 2026

Das Bundeskabinett hat 2025 beschlossen, durch eine Änderung des „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ (NpSG) Jugendliche besser zu schützen und die Verfügbarkeit einzudämmen. Am 12.04.2026 wurde Lachgas in die Anlage 2 des NpSG aufgenommen. Die Abgabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche, genauso wie der Erwerb und der Besitz durch Minderjährige ist nunmehr verboten. Zudem ist der Verkauf der Stoffe über den Versandhandel und über Automaten nicht mehr erlaubt.

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