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Das Legal High „Spice Man NEW“ wird in einem Onlineshop beworben: Ein fast nackter und mit bunten Hippie-Motiven bemalter Homer Simpson raucht einen Joint.  Mit der Hand zeigt er auf eine Hanfpflanze. Auf einer goldenen Plakette steht „Unterliegt nicht dem NpSG“.

Jugendaffines Produkt mit dem ausdrücklichen Verweis: „Unterliegt nicht dem NpSG“. (Quelle: Internetangebot)

Legal Highs – Bewerbung und Verkauf psychoaktiver Drogen

Das Legal High „Spice Man NEW“ wird in einem Onlineshop beworben: Ein fast nackter und mit bunten Hippie-Motiven bemalter Homer Simpson raucht einen Joint.  Mit der Hand zeigt er auf eine Hanfpflanze. Auf einer goldenen Plakette steht „Unterliegt nicht dem NpSG“.

Jugendaffines Produkt mit dem ausdrücklichen Verweis: „Unterliegt nicht dem NpSG“. (Quelle: Internetangebot)

Was sind Legal Highs? 

Legal Highs sind in bunten Tütchen verpackte psychoaktive Drogen. Sie sind über Suchmaschinen sowie in Social-Media-Diensten leicht auffindbar und können bei einer Vielzahl von Onlineshops ohne Altersnachweis bestellt werden. Der Konsum kann extreme gesundheitliche Folgen haben. Drogenexpert:innen warnen vor unkalkulierbaren Risiken, die im schlimmsten Fall zum Tode führen.

Vermarktung als harmlos und legal  

Die psychoaktiven Drogen werden meist als hippe Lifestyle-Produkte vermarktet. Sie versprechen Spaß und chillige Entspannung und animieren so vor allem Jugendliche zum gefährlichen Ausprobieren. In den Onlineshops selbst und auf den dazugehörigen Social-Media-Accounts werben die Betreiber:innen zudem oft mit dem Hinweis, ihre Produkte seien legal. Sie versuchen den Eindruck zu vermitteln, dass es sich um harmlose Produkte handelt.

Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) 

Um die zunehmende Verbreitung von neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) zu bekämpfen und die Verfügbarkeit dieser Rauschmittel einzuschränken, wurde in Deutschland 2016 das NpSG eingeführt. Insbesondere Jugendliche sollen vor den schwerwiegenden Gefahren, die mit dem Konsum der Drogen verbunden sind, geschützt werden. Bestraft wird u. a., wer mit neuen psychoaktiven Stoffen Handel treibt und sie in den Verkehr bringt. Darunter fallen auch Betreiber von Legal-High-Onlineshops. 

Das NpSG schränkte bislang erfolgreich den deutschen Online-Handel ein. Seit Inkrafttreten fanden jedoch Ausweichbewegungen der Angebote ins Ausland statt. Mittlerweile sind viele Angebote auf ausländischen Servern gehostet und weisen ausländische Verantwortliche aus. Gleichzeitig haben sich die Risiken der Produkte teilweise verschärft, z. B. durch weitere illegale Inhaltsstofe oder solche, die so konzipiert wurden, dass sie das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das NpSG umgehen, wie eine Studie der Freiburger Uniklinik belegt.

In Deutschland wurde im Juli 2019 mit der „Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes und von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes“ das NpSG an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst. International kann das Phänomen jedoch nur durch weitere länderübergreifende Maßnahmen und vereinheitlichte Rechtslagen und bekämpft werden.

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